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Travelplanet GmbH


Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB)


Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH für die

Marke stopoverall.com


– gültig für Buchungseingang ab 01.11.2023 –


Stopoverall.com ist eine Marke der Travelplanet GmbH. Durch die

Online-Buchung von Ihnen gewünschten Leistungen über

stopoverall.com kommt der Vertrag zwischen Ihnen und

Travelplanet GmbH ( nachstehend Veranstalter oder

Reiseveranstalter genannt ) zu Stande. Die Buchung von

Reiseleistungen der Travelplanet GmbH für stopoverall.com

Produkte erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und

Zahlungsbedingungen:


1. Abschluss des Pauschalreisevertrages


1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags

aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten

Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an.

1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Internet-Formular

vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit

aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine

eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die

Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird

der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues

Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der

Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende

innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der

Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene

Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im

Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung

auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.

1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem

Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung

des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die

Kundengeldabsicherung.​


2. Bezahlung und Insolvenzschutz


2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung

des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen.

Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der

Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 %

und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des

Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist

in voller Höhe sofort fällig.

2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a

Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR

75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins

verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B.

Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.

2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht

vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.

Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und

vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung

aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den

Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung

gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.

2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den

der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen

hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter

berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so

insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und

ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €.

Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.

2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express

zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der

Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im

ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden

Entgelte hin.

2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per

Rechnung/Überweisung gezahlt werden.

2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen,

insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der

Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu

verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte

Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe

von 25,00 € pro Buchung.

2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben

berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu

zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der

Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem

Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens

unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe ​

auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der

Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe

des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.

2a. Mahnung bei Zahlungsverzug

Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der

Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe

von EUR 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen.

Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.


3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen


3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der

Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung,

insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben

in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den

Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder

Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist

schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.

3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine

Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung

selbstverständlich informiert wird.

3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des

Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es

gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten).

Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar,

verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.

3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen

miteinschließen können.

3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des

Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€

pro Person und Woche.

3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist.

Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende

Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang

der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter

zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne

Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene

Begleitperson mitreist.

3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir

Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich

darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser

Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung.

Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den

Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung

stellen.

3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine

Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der ​

Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar

verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung

(Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem

ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der

Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu

dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog

ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder

technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu

vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von

Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der

Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard

behalten wir uns vor.


4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen


4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt

des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom

Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,

soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten

Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -

abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine

kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende

berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer

mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,

eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der

Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die

Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt

erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den

Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für

erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung

verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen

Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie

zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur

Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist

insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:

Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen,

wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise

geltenden Wechselkurse;

Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den

Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.​

4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate,

behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben

zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der

Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse

Rechnung getragen wird.

Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis

zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine

Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.

4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den

Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel

geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten

Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz

können wir vom Reisenden verlangen.

c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder

Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,

anteiligen Betrag heraufsetzen.

d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs

zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten

zu erfüllen haben.

4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch

bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom

Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an

einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus

unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese

Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber

geltend zu machen.


5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen


5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB).

Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird

empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die

getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung

des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige

Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der

nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich

vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für

die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die

Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde

berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der

Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch

entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die ​

Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die

Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem

Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten

verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar

sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,

wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-


Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:

- Flugpauschalreisen

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent

ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent,

ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent,

ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent,

ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises


- Nur-Flugbuchung

Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen

Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten

Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale

des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der

Fluggesellschaft ausmacht.


- Nur-Hotelbuchung

Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen

individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln

ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:

bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor

Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60

Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des

Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des

Reisepreises

Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens

90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser

Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.


5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den

in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es

unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich

geringerer Schaden entstanden ist.

5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein

Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der

Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des

Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen

hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.

5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des

Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des

Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.​

5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung

nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger

überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.

5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden

Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich

mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem

Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von €

30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach

Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die

Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.

5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem

dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus

dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des

Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder

seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als

Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden

Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch

den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer

zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.

5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich

entstandenen Mehrkosten verlangen.


6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag

zurücktreten:

1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten

Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die

Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung

für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall

ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der

Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm

die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten

Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,

dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den

Kunden davon zu unterrichten.

2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund

unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In

diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu

erklären.


7. Beschränkung der Haftung


7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden

sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für

einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines

Leistungsträgers verantwortlich ist .​

7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung,

die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden

sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt

der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.

7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften

sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher

internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§

651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung.

7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher

Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen

nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.


8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen


8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-

Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-

Mail-Account.

8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich

der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen

einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei

Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.

8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der

gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu

halten.

8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem

Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist

beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter

aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der

Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder

Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.


9. Verjährung


9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit

die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf

eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder

fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des

Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des

Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines

gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.

Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden

sollte.

9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn,

der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die

vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für

den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.

9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem

vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. ​

Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an

der Nichteinhaltung der Frist vorliegt


10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische


Bestimmungen

1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise

angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie

deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten

gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang

notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den

Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die

Verzögerung zu vertreten hat.

3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern

abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem

jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden,

die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben

bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der

Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem

Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die

Aufnahme kann dort verweigert werden.

4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen

Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von

Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen

Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des

Reiseveranstalters bedingt sind.


11. Informationen über die Identität des ausführenden


Luftfahrtunternehmens

11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind

wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

wie folgt zu informieren:

„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den

Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des

ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der

Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens

unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden

Flüge tätig wird.

In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des

ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird

das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der

Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen

Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel

unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine

Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der

Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens

unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des

Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“

11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem

ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass

sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder

organisatorischen Gründen ergeben können.

11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,

des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie

zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis

einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen


12. Datenschutz


Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom

Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des

Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder

Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der

nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden

sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.


13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit

Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat


Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben,

kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5

DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)

gerechtfertigt ist.

Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die

bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen

Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.

Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger

begründet.


14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit

des gesamten Reisevertrages zur Folge.


15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle


15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an

dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.

15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch

uns unverzüglich zur Verfügung stellen.​

15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei

fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters:


Travelplanet GmbH

Kruppstr. 28a

DE 47055 Duisburg

Tel.: 0221-923990

E-Mail: info@travelplanet.de

Internet: https://stopoverall.com


15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.


Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr

geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform

http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht

beabsichtigt.


IMPRESSIUM


Travelplanet GmbH

Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg

Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de

Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht Duisburg

Handelsregisternummer: 33570

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538

Steuernummer: 109/5963/1590

 

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Stand/gültig ab: 01.11.2023