DÍA 1 - SYDNEY
Llegada a Sidney, la ciudad más grande de Australia, será recibido por su guía chofer de habla hispana, que lo trasladará a su hotel y lo ayudará con el check-in. Alojamiento.
DÍA 2: SYDNEY - VISITA DE LA CIUDAD DE SYDNEY CON CRUCERO/ OPERA HOUSE (D/A)
Desayuno en el hotel. Después de su desayuno, será recogido por su conductor para su tour compartido Morning Panoramic Sydney Sights. Colóquese sus auriculares y disfrute la información en español mientras viaja por el histórico de Rocks y aprenda sobre la historia de los primeros convictos de Sydney. Verá magníficas vistas del puente de Sydney, así como las velas de la Ópera de Sydney. Viaje a lo largo de las bulliciosas calles de la ciudad y de los suburbios de Sydney, como un local. Ningún viaje a Sydney se completa sin una visita a la mundialmente famosa playa de Bondi, donde puede caminar por el paseo marítimo, ver a los australianos en la playa dorada, viaje de regreso a la ciudad a través de Mrs Macquarie Chair para obtener una vista mágica final de la bahía. Suba a bordo de su catamarán Magistic Cruises en King Street Wharf para experimentar una de las mejores bahías naturales del mundo, ver las atracciones icónicas de la Ópera de Sydney y el Puente de Sydney desde el agua, y disfrutar de un sensacional almuerzo buffet de mariscos a su gusto, mientras disfruta de las vistas. A su regreso al muelle de King Street o al muelle Circular Quay, en la tarde continuaremos la visita a La Ópera de Sydney es uno de los hitos más reconocibles del mundo y el edificio más joven en la historia del Patrimonio Mundial. Su guía en Ingles lo llevará en un viaje emocional de una hora dentro de esta obra maestra moderna, mire dentro de uno de los lugares de trabajo para experimentar la magia detrás de las representaciones de ópera, ballet, sinfonía y dramática más extraordinarias del mundo. Alojamiento.
DÍA 3: SYDNEY (D) / DIA LIBRE / OPCIONAL: EXCURSIÓN A LAS MONTAÑAS AZULES 249 USD
Desayuno en el hotel. Dia Libre. Opcional: Excursión Montañas Azules. A continuación, disfrute del té de la mañana en Calmsley Hill, una granja en funcionamiento, así como el hogar de canguros, emús, wombats y koalas. Viaje a través de pueblos pintorescos y disfrute de paisajes hermosos antes de almorzar con vistas al magnífico valle. Visite el famoso Govett’s Leap para ver la caída de la cascada de 180 metros desde la base del acantilado antes de disfrutar de una copa de vino espumoso o jugo de naranja en los jardines botánicos de Mt Tomah. Alojamiento.
DÍA 4: SYDNEY / CAIRNS (D/C)
Desayuno en el hotel. Traslado al aeropuerto con guía de habla hispana quien lo asistirá con el check-in para su vuelo a Cairns (vuelo incluido), el centro de vacaciones del norte tropical de Queensland. A su llegada a Cairns, será recibido por su guía chofer de habla hispana, para su traslado a su hotel y asistencia con el check-in. Esta noche disfrute una cena en el restaurante Bushfire, convenientemente ubicado en el Pacific Hotel Cairns. Bushfire Flame Grill, de inspiración brasileña. Alojamiento. Si el tiempo lo permite, pase la tarde explorando el centro de la ciudad. Dé un paseo por la Esplanade y disfrute de un baño en la piscina de natación libre en el parque frente al mar; O visite el Acuario de Cairns, el único acuario del mundo dedicado exclusivamente a los hábitats y especies del norte tropical de Queensland, las maravillas naturales de la Gran Barrera de Coral, la zona tropical o disfrute de una bebida fría con vista al puerto en el recinto de The Pier (por cuenta propia).
DÍA 5: CAIRNS / CRUCERO A LA GRAN BARRERA DE CORAL (D/A)
Desayuno en el hotel. Después de su desayuno, camine hasta la Terminal Reef Fleet donde abordará su catamarán Reef Magic Cruises para una excursión de un día a la Gran Barrera de Coral. Este tour será de 5 horas en el pontón de actividades de Marine World para todo tipo de clima. Disfrute de pasar tiempo haciendo snorkel en parte del arrecife de coral más grande del mundo y una de las Siete Maravillas Naturales del Mundo. Hay tripulación de habla hispana a bordo del barco. En su crucero se incluye té por la mañana y de tarde, un almuerzo, todo el equipo de snorkel, recorridos en barco con fondo de vidrio y semi sumergibles, así como el observatorio submarino de arrecifes. A su regreso a Cairns, el resto de la noche es libre para explorar la ciudad o relajarse en su hotel.
DÍA 6: CAIRNS/ (D) DIA LIBRE / OPCIONAL: TROPIC WINGS KURANDA 249 USD
Desayuno en el hotel. Opcional: Tropic Wings Kuranda – Dia completo, almuerzo incluido. Su recorrido comenzará serpenteando a través de túneles y puentes en el ferrocarril panorámico de Kuranda, pasando por Stoney Creek y Barron Falls, antes de llegar a Kuranda. Tienes la oportunidad de pasear por el pintoresco pueblo. Disfrute de una visita guiada a través del aviario de vuelo de mariposas más grande del país antes de trasladarse al Parque Natural Rainforest para experimentar un recorrido por la selva tropical Army Duck y la experiencia aborigen Pamagirri. En el Koala & Wildlife Park, únete a una visita guiada para ver cocodrilos, wombats, serpientes, dingos y un casuario, y alimenta con la mano a canguros. Luego será trasladado al teleférico Skyrail Rainforest, donde se deslizará sobre el dosel de la prístina selva tropical del Patrimonio Mundial con paradas en las estaciones Barron Falls y Red Peak antes de regresar a Cairns. Alojamiento.
DÍA 7: CAIRNS / MELBOURNE (D)
Desayuno en el hotel. Su guía chofer de habla hispana lo trasladará al aeropuerto y lo ayudará con el check-in para su vuelo a Melbourne (vuelo incluido), la capital cultural y deportiva de Australia. su llegada a Melbourne, será recibido por su guía chofer de habla hispana, Si el tiempo lo permite, pase la tarde explorando el centro de la ciudad. Dé un paseo por los coloridos callejones empedrados de Melbourne, donde podrá ver arcadas y callejones del siglo XIX revitalizados con arte callejero y gemas ocultas en cada esquina; O pasar una tarde como un local utilizando los tranvías gratuitos de City Circle que pasan por la ciudad; O pase el tiempo paseando por el río Yarra parando en uno de los muchos cafés y restaurantes (por cuenta propia). Alojamiento.
DÍA 8: MELBOURNE (D)
Después de su desayuno, será recogido por su guía chofer de habla hispana para su recorrido compartido por la ciudad. Conozca la fascinante historia de la ciudad y pasee por los jardines, vea algunas de las atracciones de fama mundial de Melbourne, como el lago Albert Park (Fórmula 1), el MCG, Melbourne Park, Federation Square y visite Eureka Skydeck 88. Al finalizar su recorrido termina en Eureka Skydeck 88, el resto de la tarde es libre para que continúe explorando la ciudad, camine de regreso a su hotel.
DÍA 9: MELBOURNE (D) – DIA LIBRE / OPCIONAL: OCEANIA TOURS & SAFARIS - TOUR DE DÍA COMPLETO POR GREAT OCEAN ROAD 269USD
Desayuno en el hotel. Día libre. Opcional: Oceanía tours & safaris - tour de día completo por great ocean road Experimente este majestuoso costa con su guía chofer de habla hispana y vea los mejores escondites para los koalas y los canguros en la naturaleza. Haga una parada en Apollo Bay para su almuerzo incluido y después camine por un antiguo bosque de eucaliptos. Termine el día con una visita a los famosos 12 Apóstoles y Loch Ard Gorge. Alojamiento.
DÍA 10: MELBOURNE / REGRESO (D)
Desayuno en el hotel. Su guía chofer de habla hispana lo trasladará al aeropuerto internacional para su vuelo y lo ayudará con el check-in.
Tarjeta de asistencia médica durante todo el recorrido (cubrimiento de USD 60.000 por accidente o enfermedad no preexistente) por evento, aplica suplemento del 50 % para mayores de 76 a 85 años, esta tarjeta tiene seguro de cancelación incluido hasta 2000 USD.
Traslado en Sydney del Aeropuerto internacional al hotel con su guía chofer de habla hispana
Alojamiento en Sydney en Parkroyal Darling Harbour en una habitación superior por 3 noches (incluye desayuno completo)
Tour de Sydney por la mañana: grabación en español (recorrido compartido en grupos pequeños)
Crucero con almuerzo en la bahia de Sydney (crucero compartido en Ingles)
Traslado en Sydney del hotel al aeropuerto con su guía chofer de habla hispana
Traslado en Cairns del aeropuerto nacional al hotel con su guía chofer de habla hispana
Alojamiento en Cairns en el Pacific Hotel Cairns en una habitación Superior por 3 noches (incluye desayuno completo)Cena Bushfire Flame Grill en el Pacific Hotel Cairns a las 18:30 horas
Excursión Great Ocean Road
Dia entero con Sunlover Cruises al Pontón dearrecife de Moore con almuerzo (crucero compartido en Ingles y desde la terminal)
Traslado en Cairns del hotel al aeropuerto con su guía chofer de habla hispana
Traslado del aeropuerto doméstico de Melbourne al hotel con su guía chofer de habla hispana
Alojamiento en Melbourne en el Clarion Suites Gateway en una habitación Standard Room River and
Southbank View 3 noches (incluye desayuno completo)
Melbourne City Tour por la mañana y Eureka Skydeck- guia en Español (recorrido compartido en grupos pequeños) Martes, Jueves y Viernes en Español.
Traslado del hotel en Melbourne al aeropuerto
internacional con su guía chofer de habla hispana
Desayuno diario (9), dos almuerzos (Día 2 y 5), una cena incluida en Cairns (Dia 4).
D = Desayuno A = Almuerzo C = Cena
Tiquetes aéreos internos Cairns / Sydney / Melbourne
*Incluye para grupos : Tour Líder de habla Hispana que viaja con el grupo todo el tiempo, reunión de bienvenida y una bebida en la primera noche de Sidney.
*Salidas en grupo: para septiembre 10 al 19 del 2025, febrero 25 del 2026 al 06 marzo del 2026 costo 3.959 USD*
Visa Australia USD 280 Aprox.
Tiquete Internacional e impuestos de tiquetes según itinerarios.
Propinas sugeridas según estándares internacionales: para guía y chofer USD 2 – 4 por pasajero por día. Para maletero USD 1 por maleta y por cada servicio.
Actividades o conceptos no contemplados como servicios incluidos del viaje, tales como, almuerzos, cenas, souvenirs, llamadas locales y de larga distancia, guías de turismo, pólizas de seguros, excesos de equipaje y boletas para la participación en cruceros, eventos deportivos o culturales.
La tasa de aeropuerto y el recargo por combustible se calculará antes de emitir los tiquetes de vuelos internos.
Pasaporte en perfecto estado por lo menos 6 meses de vigencia con respecto a la fecha de ingreso.
En caso de no estar disponibles los hoteles mencionados en el momento de la reserva, se ubicará a los pasajeros en hoteles de similar categoría.
El orden de las visitas y excursiones varía según el día de llegada o puede variar según múltiples factores, pero se conserva la totalidad de las mismas.
*Incluye para grupos : Tour Líder de habla Hispana que viaja con el grupo todo el tiempo, reunión de bienvenida y una bebida en la primera noche de Sidney.
*Salidas en grupo: para septiembre 10 al 19 del 2025, febrero 25 del 2026 al 06 marzo del 2026 costo 3.959 USD
* Las tarifas están sujetas a modificaciones sin previo aviso y a disponibilidad en el momento de realizar la reserva **
*Salidas garantizadas para mínimo dos pasajeros
Travelplanet GmbH
Buchungsbedingungen/Allgemeine Reisebedingungen (AGB)
Allgemeine Reisebedingungen der Travelplanet GmbH für die
Marke stopoverall.com
– gültig für Buchungseingang ab 01.11.2023 –
Stopoverall.com ist eine Marke der Travelplanet GmbH. Durch die
Online-Buchung von Ihnen gewünschten Leistungen über
stopoverall.com kommt der Vertrag zwischen Ihnen und
Travelplanet GmbH ( nachstehend Veranstalter oder
Reiseveranstalter genannt ) zu Stande. Die Buchung von
Reiseleistungen der Travelplanet GmbH für stopoverall.com
Produkte erfolgt auf Grundlage der folgenden Reise- und
Zahlungsbedingungen:
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages
1.1 Mit der Buchung bieten Sie dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrags
aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten
Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an.
1.2 Die Anmeldung kann online oder auch schriftlich per E-Mail, Fax oder Internet-Formular
vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit
aufgeführtem Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.3 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die
Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird
der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.
1.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues
Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der
Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende
innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
1.5 Sofern Sie als Anmelder ausdrücklich und gesondert erklären, für die alle in der
Anmeldung mit aufgeführtem Teilnehmer für deren Vertragsverpflichtung wie für eigene
Verpflichtungen einzustehen, erfolgt die Anmeldung auch im Namen dieser Teilnehmer. Im
Fall einer Annahme durch Reiseveranstalter haften Sie neben Ihrer eigenen Verpflichtung
auch für die vertraglichen Pflichten der angemeldeten Personen als Gesamtschuldner.
1.6. Auch bei der Buchung einzelner Reiseleistungen räumt der Reiseveranstalter dem
Reisenden die Rechte gem. §§ 651a – 651y BGB ein. An die Stelle der Insolvenzsicherung
des Reisepreises gemäß § 651r BGB bei Zahlungsunfähigkeit des Veranstalters tritt die
Kundengeldabsicherung.
2. Bezahlung und Insolvenzschutz
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung
des Sicherungsscheines im Sinne von § 651r Abs. 4 S. 1 BGB erfolgen.
Nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung des Reisepreises sofort fällig. Solange bei der
Buchung keine weiteren Beträge angegeben ist, diese beträgt bei Nur-Hotel-Buchung 20 %
und bei Flugpauschalreisen wegen der unter 5.3 erläuterten Besonderheiten 30 % des
Reisepreises. Der Reisepreis bei Nur-Flug-Buchung und nicht erstattbaren Reiseleistungen ist
in voller Höhe sofort fällig.
2.2. Dauert die Reise nicht länger handelt es sich um eine Tagesreise im Sinne des § 651a
Abs. 5 Nr. 2 BGB, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR
75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins
verlangt werden. Gleiches gilt bei Buchung von einzelnen Leistungen wie z.B.
Hotelübernachtung oder weiteren einzelnen Reisebausteinen.
2.3 Ist die Anzahlung oder die Restzahlung des Reisepreises fällig und hat der Kunde nicht
vollständig bezahlt, behält sich der Reiseveranstalter vor, vom Reisevertrag zurückzutreten.
Voraussetzung ist, dass der Reiseveranstalter dem Kunden nach Fälligkeit der Zahlung und
vor Erklärung des Rücktritts noch einmal unter Setzung einer angemessenen Frist zur Zahlung
aufgefordert und auf die Folgen einer nicht fristgerechten Zahlung hingewiesen hat. Für den
Fall des Rücktritts wird der Reiseveranstalter seinen Schaden aufgrund einer Berechnung
gemäß Ziffer 5 dieser Reisebedingungen gegenüber dem Kunden geltend machen.
2.4 Müssen aufgrund des Zahlungsverzuges des Kunden oder aus einem sonstigen Grund, den
der Kunde zu vertreten hat, Reiseunterlagen, insbesondere Flugtickets am Flughafen
hinterlegt oder neue Reisedokumente am Flughafen ausgestellt werden, ist der Veranstalter
berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu verlangen, so
insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte Dritter und
ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe von 25,00 €.
Dem Kunden bleibt der Nachweis keines oder eines geringeren Schadens unbenommen.
2.5 Müssen die Reisedokumente aufgrund der Kurzfristigkeit der Buchung per Express
zugestellt werden oder geschieht die Expresszustellung auf Wunsch des Kunden, stellt der
Reiseveranstalter dem Kunden hierbei zusätzlich anfallende Entgelte in Rechnung. Im
ersteren Falle weist der Reiseveranstalter den Kunden auf die Höhe der zusätzlich anfallenden
Entgelte hin.
2.6. Die Anzahlungen und Restzahlungen des Reisepreises können online oder per
Rechnung/Überweisung gezahlt werden.
2.7 Zahlt der Kunde die Reise erst am Flughafen in bar, müssen dort Reiseunterlagen,
insbesondere Flugtickets hinterlegt oder neue Reisedokumente ausgestellt werden, ist der
Veranstalter berechtigt, die hierfür entstehenden Aufwendungen vom Kunden ersetzt zu
verlangen, so insbesondere die dem Veranstalter zusätzlich entstehenden Kosten und Entgelte
Dritter sowie ein Serviceentgelt für die zusätzlichen Aufwendungen des Veranstalters in Höhe
von 25,00 € pro Buchung.
2.8. Im Hinblick auf Kinderermäßigungen ist der Veranstalter bei falschen Altersangaben
berechtigt, die Differenz zu dem Reisepreis, der bei korrekter Angabe der Altersangaben zu
zahlen gewesen wäre, nachzuerheben. Den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand kann der
Veranstalter vom Kunden in einer pauschalen Höhe von 30,00 € ersetzt verlangen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines nicht entstandenen bzw. geringeren Schadens
unbenommen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei einer falschen Altersangabe
auch der jeweilige Leistungsträger vor Ort, insbesondere die Fluggesellschaft oder der
Beherbergungsbetrieb, berechtigt sind, die Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Angabe
des Alters zu zahlen gewesen wäre, nachzuerheben.
2a. Mahnung bei Zahlungsverzug
Leistet der Kunde die Zahlung zu dem vereinbarten Termin nicht und muss der
Reiseveranstalter mahnen, kann er dem Kunden eine Pauschale für die Mahnkosten in Höhe
von EUR 2,50 € pro erforderlicher Mahnung in Rechnung stellen.
Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
3. Leistungen und Preise, Flugzeitenänderungen
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich ausschließlich aus der
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung,
insbesondere der Online-Hotelausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben
in der Reisebestätigung. Die in der Leistungsausschreibung enthaltenen Angaben sind für den
Reiseveranstalter bindend. Es werden keine Beschreibungen von anderen Veranstaltern oder
Hotelportalen als Leistungsbeschreibung vereinbart, außer der Veranstalter verweist
schriftlich explizit auf diese fremde Leistungsausschreibung.
3.2 Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine
Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung
selbstverständlich informiert wird.
3.3 Änderungen der Flugzeiten, der Streckenführung – auch Zwischenlandungen-, des
Fluggeräts und der Fluggesellschaft behält sich der Veranstalter – auch kurzfristig – vor. Es
gilt Ziffer 4. „Leistungsänderungen“ (siehe unten).
Der Veranstalter unterrichtet den Reisenden auf einem dauerhaften Datenträger klar,
verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung.
3.4 Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass Direktflüge Zwischenlandungen
miteinschließen können.
3.5 Sogenannte „Leerwochen“ können nach Bestätigung der Möglichkeit auf Anfrage des
Reisenden beim Reiseveranstalter gebucht werden. Das Bearbeitungsentgelt beträgt 50,00€
pro Person und Woche.
3.6 Für Kinderermäßigungen gilt, dass das Alter am Tag der Reiserückkehr maßgeblich ist.
Unabhängig von der Inanspruchnahme eventueller Kinderermäßigungen ist jedes mitreisende
Kind mit dessen Alter am Tag der Reiserückkehr bei der Buchung anzugeben. Der Umfang
der Kinderermäßigung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Kinder unter
zwei Jahren werden bei der Beförderung durch Flüge im Rahmen von Pauschalreisen ohne
Anspruch auf einen Sitzplatz im Flugzeug befördert, sofern für je ein Kind eine erwachsene
Begleitperson mitreist.
3.7 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir
Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich
darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser
Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung.
Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den
Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung
stellen.
3.8 speziell zu Segeltörns: Es wird darauf hingewiesen, dass ein Segeltörn weder eine
Rundreise mit bestimmten Tageszielen noch eine Beförderungsleistung ist. Der
Segelteilnehmer ist kein Passagier, sondern Teil der segelnden Crew. Die untrennbar
verbundenen Teilleistungen bei einem Segeltörn sind die Unterkunfts- und die Sportleistung
(Koje an Bord, Yachtsport in dem genannten Revier). Beide Teilleistungen beginnen mit dem
ersten Betreten und enden beim letzten Verlassen der Yacht. Vor dem ersten Betreten der
Yacht sind sogenannte Überliegezeiten in dem Rahmen, wie sie im Yachtchartergeschäft zu
dulden sind, hinzunehmen: üblicherweise ein Tag pro 7 Tage Reisedauer. Die im Katalog
ausgeschriebenen Segelziele sind beispielhaft gemeint. Aufgrund wetter- oder
technikbedingter Umstände, die nicht der Veranstalter wegen mangelnder Sorgfalt zu
vertreten hat, können Änderungen und Einschränkungen einer geplanten Route und von
Liegezeiten im Hafen unvermeidbar sein und bedeuten keine Einschränkung der
Sportleistung. Änderungen hinsichtlich der ausgeschriebenen Yacht bei gleichem Standard
behalten wir uns vor.
4. Leistungsänderungen / Höhere Gewalt / Preisänderungen
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt
des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet,
soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten
Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -
abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine
kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende
berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer
mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist,
eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der
Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die
Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.5 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den
Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für
erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung
verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen
Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur
Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.
4.6 Wir behalten uns vor, vor Abschluss des Reisevertrages Preisangaben zu ändern. Dies ist
insbesondere aus folgenden Gründen zulässig:
Aufgrund einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Angaben für bestimmte Leistungen,
wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise
geltenden Wechselkurse;
Wenn die vom Kunden gewünschte und die ausgeschriebene Pauschalreise nur durch den
Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung des Angebots verfügbar ist.
4.7 Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate,
behalten wir uns ebenfalls vor, den Reisepreis zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben
zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der
Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse
Rechnung getragen wird.
Im Falle einer solchen nachvertraglichen Reisepreiserhöhung sind wir verpflichtet, Sie bis
zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin hierüber zu informieren. Eine
Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist nicht zulässig.
4.8 Eine nach Ziff. 4.6 und 4.7 mögliche Preisanpassung wird wie folgt vorgenommen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den
Erhöhungsbetrag verlangen.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel
geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten
Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz
können wir vom Reisenden verlangen.
c) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages anfallenden Abgaben wie Hafen- oder
Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden,
anteiligen Betrag heraufsetzen.
d) Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs
zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten
zu erfüllen haben.
4.9 Sowohl bei einer nachvertraglichen Erhöhung des Reisepreises um mehr als 5 % als auch
bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an
einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus
unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind jedoch verpflichtet, diese
Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber
geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
5.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten (§ 651h BGB).
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird
empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
5.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann der Reiseveranstalter Ersatz für die
getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung
des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
5.3 Der Reiseveranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der
nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich
vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Für
die Berechnung der nachstehenden Pauschalen ist der Tag maßgeblich, an dem die
Rücktrittserklärung des Kunden beim Reiseveranstalter eingeht. Im Einzelfall ist der Kunde
berechtigt, nachzuweisen, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind und der
Reiseveranstalter, dass ein die Rücktrittspauschale übersteigender Entschädigungsanspruch
entstanden ist. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Reiseveranstalter die
Pauschalreisen nach dem Prinzip „Packaging“ zusammenstellt. Hierbei beinhalten die
Reisepakete Leistungen einzelner Leistungsträger, welche im Buchungsfall zu einem
Pauschalreisepaket kombiniert werden. Insbesondere werden Tarife der Fluglieferanten
verwendet, welche in der Regel nicht oder nur gegen hohe Entgelte umbuchbar bzw. erstattbar
sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde nur einen Flug beim Reiseveranstalter bucht, nicht aber,
wenn er nur ein Hotel bucht. Aufgrund dieser Besonderheiten der gebuchten „Packaging“-
Pauschalreise gelten folgende Stornopauschalen:
- Flugpauschalreisen
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 35 Prozent
ab dem 29. bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 65 Prozent,
ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 75 Prozent,
ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 85 Prozent,
ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des Reisepreises
- Nur-Flugbuchung
Bucht der Reisende beim Reiseveranstalter nur den Flug, finden im Verhältnis zwischen
Reiseveranstalter und Reisendem die Stornopauschalen aus den Bedingungen der gebuchten
Fluggesellschaft und des gebuchten Flugtarifes Anwendung, zuzüglich einer Stornopauschale
des Veranstalters in Höhe von 15 Prozent des Betrages, den die Stornopauschale der
Fluggesellschaft ausmacht.
- Nur-Hotelbuchung
Grundsätzlich gelten bei Hotelbuchungen die bei Buchung im System ausgewiesenen
individuellen Stornostaffeln. Sofern bei Buchung keine individuellen Stornostaffeln
ausgewiesen werden, gelten folgende Pauschalen:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 20 Prozent des Reisepreises, ab dem 29. bis zum 15. Tag vor
Reiseantritt 40 Prozent des Reisepreises, ab dem 14. bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 60
Prozent des Reisepreises, ab dem 6. bis zum 3. Tag vor Reiseantritt 80 Prozent des
Reisepreises, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bzw. Nichterscheinen 95 Prozent des
Reisepreises
Bei Gruppenreisen, Ferienwohnungen und Yachtcharter werden Teilstornos mit mindestens
90% des vollen Personenpreises in Rechnung gestellt. Die Gruppe kann nur unter dieser
Voraussetzung Anspruch auf gebuchte Leistungen haben.
5.4 Die nicht genannten Reisearten werden hinsichtlich der Rücktrittsfolgen entsprechend den
in diesen Reisebedingungen entwickelten Grundsätzen behandelt. Dem Reisenden bleibt es
unbenommen, dem Reiseveranstalter nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich
geringerer Schaden entstanden ist.
5.5 Eine Änderung der gebuchten Reise auf Wunsch des Reiseanmelders ist, soweit auch ein
Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der
Beförderungsart und des Abflughafens nicht möglich. Soweit ein Flug Gegenstand des
Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des Reisenden nach Buchung der Reise Änderungen
hinsichtlich der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.6 Soweit kein Flug Gegenstand des Reisevertrages ist, so sind auf Wunsch des
Reiseanmelders nach Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels und der Unterkunft bis 30 Tage vor Reiseantritt möglich.
5.7 Voraussetzung für eine Umbuchung ist immer, dass die gewünschte geänderte Leistung
nach dem Programm des Veranstalters bzw. nach dem Angebot seiner Leistungsträger
überhaupt möglich ist, ein genereller Anspruch auf eine Umbuchung besteht nicht.
5.8 Die für Umbuchungen bis 30 Tage vor Reiseantritt nach Ziffer 5.5 und 5.6 entstehenden
Kosten können auf Anfrage vor Buchung der Reise bzw. vor Umbuchung verbindlich
mitgeteilt werden. Die Umbuchungskosten belaufen sich auf die jeweiligen dem
Reiseveranstalter entstehenden Mehrkosten zuzüglich eines Bearbeitungsentgeltes von €
30,00 je Reiseteilnehmer. Umbuchungen ab dem 29. Tag vor Reiseantritt können nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag bei gleichzeitiger Neuanmeldung vorgenommen werden. Auf die
Stornobedingungen gemäß Ziffern 5.1 bis 5.4 wird für den Fall des Rücktritts verwiesen.
5.9 Innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn kann der Reisende auf einem
dauerhaften Datenträger verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus
dem Reisevertrag eintritt („Name Change“). Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als
Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden
Mehrkosten, welche auf Anfrage vorab verbindlich mitgeteilt werden können. Es wird durch
den Reiseveranstalter ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 30,00 € pro Reiseteilnehmer
zusätzlich zu den evtl. anfallenden Mehrkosten erhoben.
5.10Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich
entstandenen Mehrkosten verlangen.
6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag
zurücktreten:
1. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten
Mindestteilnehmerzahl kann der Reiseveranstalter vor Reisebeginn zurücktreten. Die
Rücktrittsfrist bestimmt sich nach § 651h Abs. 4 Nr. 1 BGB, wenn in der Reiseausschreibung
für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall
ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der
Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm
die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den
Kunden davon zu unterrichten.
2. Der Reiseveranstalter kann vor Reisebeginn auch zurücktreten, wenn er aufgrund
unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrags gehindert ist. In
diesem Fall hat er den Rücktritt unverzüglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu
erklären.
7. Beschränkung der Haftung
7.1 Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,1. soweit ein Schaden des Reisenden weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder 2. soweit der Reiseveranstalter für
einen dem Reisenden entstehenden Schad en allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist .
7.2 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung,
die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden
sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt
der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
7.3 Im Hinblick auf Haftungsbeschränkungen, die sich aus internationalen Übereinkünften
sowie für die Anrechnung von Entschädigungen oder Erstattungen nach Maßgabe solcher
internationalen Übereinkünfte beziehungsweise der dort genannten Bestimmungen finden §§
651p Abs. 2 und 3 BGB-Anwendung.
7.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher
Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen
nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
8. Mitwirkungspflicht des Reisenden, Leistungsstörungen
8.1 Der Kunde ist verantwortlich für die unverzügliche Mitteilung einer Änderung seiner E-
Mail-Adresse und die regelmäßige Überwachung des Mailverkehrs auf dem mitgeteilten E-
Mail-Account.
8.2 Für die rechtzeitige Anreise ist der Reisende selbst verantwortlich. Bei Flugreisen hat sich
der Reisende mindestens 2 Stunden vor der mitgeteilten Abflugzeit am Flughafen
einzufinden, bei der Planung der Anreise sind mögliche Verzögerungen (z.B. Stau) oder bei
Anreise per Zug (z.B. Rail & Fly) Verzögerungen bei der Beförderung zu berücksichtigen.
8.3 Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu
halten.
8.4 Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, Reisemängel unverzüglich dem
Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Die örtliche Reiseleitung bzw. örtliche Agentur ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Kann der Reiseveranstalter
aufgrund schuldhaft unterlassener Anzeige eines Mangels nicht Abhilfe schaffen, sind ist der
Reisende nicht berechtigt, die Minderung des Reisepreises nach § 651m BGB oder
Schadenersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
9. Verjährung
9.1 Ansprüche des Reisenden nach den § 651i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jahren, soweit
die Ansprüche nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf
eine fahrlässige Pflichtverletzung des Reiseveranstalters oder eine vorsätzliche oder
fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des
Reiseveranstalters beruhen oder auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des
Reiseveranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters.
Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden
sollte.
9.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Reisenden an Dritte ist ausgeschlossen, es sei denn,
der Reisende hat als Anmelder in einer gesonderten Erklärung ausdrücklich versichert, für die
vertraglichen Verpflichtungen der übrigen Mitreisenden einzustehen oder es handelt sich für
den Reiseveranstalter erkennbar um eine Familienreise.
9.3 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem
vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an
der Nichteinhaltung der Frist vorliegt
10. Pass-, Visa-, Gesundheits- und weitere länderspezifische
Bestimmungen
1. Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise
angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie
deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten
gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den
Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die
Verzögerung zu vertreten hat.
3. Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass es in einigen Reiseländern
abweichende Hoteltarife für Beherbergungsgäste gibt, die ihren ständigen Wohnsitz in dem
jeweiligen Land haben. Daher gelten die Preise des Veranstalters ausschließlich für Kunden,
die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder in einem angrenzenden Nachbarland haben
bzw. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für diese Länder sind. Der
Reiseveranstalter hat auf diese Bestimmungen keinen Einfluss. Für Reisende mit ständigem
Wohnsitz außerhalb dieser Länder können Mehrkosten im Hotel vor Ort entstehen bzw. die
Aufnahme kann dort verweigert werden.
4. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen
Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von
Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des
Reiseveranstalters bedingt sind.
11. Informationen über die Identität des ausführenden
Luftfahrtunternehmens
11.1bGemäß Artikel 11 der Verordnungen Nummer 2111/2005 der Europäischen Union sind
wir als Veranstalter verpflichtet, über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
wie folgt zu informieren:
„Bei der Buchung unterrichtet der Veranstalter unabhängig vom genutzten Buchungsweg den
Reisenden über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens. Ist diese Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens bei der Buchung noch nicht bekannt, so stellt der
Reiseveranstalter sicher, dass der Reisende über den Namen des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, das wahrscheinlich als ausführendes Luftfahrtunternehmen der betreffenden
Flüge tätig wird.
In diesem Fall sorgt der Reiseveranstalter dafür, dass der Reisende über die Identität des
ausführenden Luftfahrtunternehmens unterrichtet wird, sobald diese Identität feststeht. Wird
das ausführende Luftfahrtunternehmen nach der Buchung gewechselt, so leitet der
Reiseveranstalter unabhängig vom Grund des Wechsels unverzüglich alle angemessenen
Schritte ein, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel
unterrichtet wird. In jedem Fall wird der Reisende bei der Abfertigung oder, wenn keine
Abfertigung bei einem Anschlussflug erforderlich ist, beim Einstieg unterrichtet. Der
Reiseveranstalter sorgt dafür, dass der Reisende über die Identität des Luftfahrtunternehmens
unterrichtet wird, sobald die Identität feststeht, insbesondere im Falle eines Wechsels des
Luftfahrtunternehmens. Bei mehreren gilt dies für alle ausführenden Luftfahrtunternehmen.“
11.2 Alle Angaben zu Flugzeiten, Streckenführung und dem Fluggerät sowie dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen entsprechen dem vorläufigen Informationsstand, so dass
sich bis zum vorgesehenen Abflug Änderungen aus technischen, wirtschaftlichen oder
organisatorischen Gründen ergeben können.
11.3 Travelplanet ist aus wichtigen Gründen berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft,
des Fluggerätes oder des Abflug- bzw. Rückkehr Flughafens vorzunehmen, soweit das für Sie
zumutbar ist. Im Fall einer notwendigen Ersatzbeförderung werden die Kosten bis zum Preis
einer Bahnreise in der 2. Klasse übernommen
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten, die der Reisende dem Reiseveranstalter übermittelt, werden vom
Reiseveranstalter nur erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die Leistungsträger des
Reiseveranstalters übermittelt, soweit dies zum Zweck der Begründung, Durchführung oder
Rückabwicklung des Reisevertrages erforderlich ist. Dies geschieht unter Beachtung der
nationalen und europäischen datenschutzrechtlichen Vorschriften. Die Einzelheiten finden
sich hinter Ziff. 15 untenstehend in diesen AGB.
13. Zugang zu vertraglichen Leistungen für Unionsbürger mit
Wohnsitz in einem anderen Mitgliedsstaat
Der Vertragsschluss mit Unionsbürgern, die ihren Sitz in einem anderen Mitgliedsstaat haben,
kann verweigert werden, wenn dies unmittelbar durch objektive Kriterien im Sinne der § 5
DL-InfoV (Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer)
gerechtfertigt ist.
Eine solche unmittelbare objektive Rechtfertigung kann durch Mehrkosten gegeben sein, die
bei der Durchführung des Vertrags mit einem Unionsbürger, der in einem anderen
Mitgliedsstaat seinen Wohnsitz hat, entstehen.
Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und wird gegenüber dem betroffenen Unionsbürger
begründet.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Reisevertrages zur Folge.
15. Gerichtsstand, Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle
15.1 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – an
dessen Sitz beim AG oder LG Köln zu erheben.
15.2 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Reisevermittlung durch
uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
15.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei
fehlendem inländischen Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Reiseveranstalters:
Travelplanet GmbH
Kruppstr. 28a
DE 47055 Duisburg
Tel.: 0221-923990
E-Mail: info@travelplanet.de
Internet: https://stopoverall.com
15.4 Der Reiseveranstalter ist zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nimmt an diesen auch nicht teil.
Der Reiseveranstalter weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr
geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsblattform
http://ec.europa.eu/consumers/odr hin. Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren ist nicht
beabsichtigt.
IMPRESSIUM
Travelplanet GmbH
Kruppstrasse 28a47055 – Duisburg
Tel.: 0221-923990E-Mail: info@travelplanet.de
Geschäftsführer: Ilhan KaratasAmtsgericht Duisburg
Handelsregisternummer: 33570
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 223946538
Steuernummer: 109/5963/1590
Haftungsausschluss, Links und Urheberrechte
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Stand/gültig ab: 01.11.2023